si non redemerit et anni circulus fuerit evolutus emptor possidebit eam et posteri eius in perpetuum et redimi non poterit etiam in iobeleo
Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.