Und was irgend für ein Rechtsstreit vor euch kommt von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, Satzungen und Rechten, so sollt ihr sie verwarnen, daß sie sich nicht an Jehova verschulden, und daß nicht ein Zorn über euch und über eure Brüder komme. Also sollt ihr tun, damit ihr euch nicht verschuldet.
And what cause soever shall come to you of your brethren that dwell in their cities, between blood and blood, between law and commandment, statutes and judgments, ye shall even warn them that they trespass not against the LORD, and so wrath come upon you, and upon your brethren: this do, and ye shall not trespass.